So können Sie Ihr Kennzeichen reservieren
Beim Kauf eines neuen Autos werden die Käufer vom Händler in der Regel auch gefragt, ob dieser die Zulassung übernehmen solle und ob im Vorfeld der Wunsch besteht, ein Kennzeichen reservieren zu wollen. Allerdings kann der Händler bei der zuständigen Zulassungsbehörde lediglich den Wunsch des Kunden nach einem Wunschkennzeichen weitergeben; eine Garantie, dass er dieses Kennzeichen dann auch tatsächlich erhält, hat er allerdings nicht.
Insofern besteht für den Käufer unabhängig vom Kauf eines Fahrzeugs die Verpflichtung, selbst das Kennzeichen reservieren zu lassen. Dass nicht wenige Fahrzeughalter davon Gebrauch machen, ist anhand der vielen Fahrzeugkennzeichen ersichtlich. Denn mittlerweile gibt jede Zulassungsbehörde Fahrzeugkäufern die Möglichkeit, ihr Kennzeichen reservieren zu lassen.
Dabei ist die Vorgehensweise denkbar einfach. Man muss sich lediglich vorab informieren, wer den Service anbietet. Denn oftmals können Käufer ihr Kennzeichen reservieren, indem sie auf die Homepage der jeweiligen Stadt bzw. Gemeinde oder des Kreises aufrufen und dort über einen Link ihr Kennzeichen reservieren können. Nicht selten ist es auch möglich, direkt bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde online das Kennzeichen reservieren zu lassen.
Dabei ist allerdings zu beachten, dass nahezu jede Zulassungsbehörde sich den Service auch etwas kosten lässt. Die Gebühren belaufen sich dabei auf 12,80 € - ein bundesweit einheitlicher Gebührensatz.
Keine bundeseinheitliche Regelung indes ist die Reservierungszeit, also die Zeit, in der die Zulassungsbehörde das Wunschkennzeichen auch tatsächlich reserviert. Bei einigen Zulassungsbehörden beträgt die Frist lediglich fünf Tage, andere Zulassungsbehörden gewähren eine Frist von drei Monaten, in der das Fahrzeug dann auch tatsächlich angemeldet werden muss. Erfolgt in diesem Zeitraum keine Zulassung, erlischt die Reservierung und die Kennzeichenkombination ist wieder auf dem Markt verfügbar. Die Gebühren dafür, dass das Kennzeichen reservieren nicht in Anspruch genommen wurde, werden dabei nicht zurück erstattet.
Dabei können längst nicht alle Wunschkombinationen berücksichtigt werden. Die Zusammensetzung eines Kennzeichens richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben. So muss das Kennzeichen nach dem Zulassungsort mindestens vierstellig sein; d.h. eine Kombination aus einem Buchstaben und drei Zahlen ist ebenso möglich wie eine solche von zwei Buchstaben und zwei Zahlen; aber eben auch zwei Buchstaben und vier Zahlen.
Neben den örtlichen Zulassungsbehörden bieten auch unabhängige Anbieter im Internet den Service an, ein Kennzeichen reservieren zu lassen. Oftmals geschieht das sogar im Zusammenhang mit einer Fahrzeuganmeldung, bei der dann gleichzeitig neben dem Behördengang auch die entsprechenden Nummernschilder besorgt werden. Auch hier wird eine Gebühr fällig, die sich allerdings unterschiedlich hoch ausfallen kann und oftmals zusätzlich zu der bundeseinheitlichen Gebühr für die Kennzeichenreservierung zu zahlen ist.